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   OVG Sachsen, 20.08.2009 - 1 B 432/09   

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OVG Sachsen, 20.08.2009 - 1 B 432/09 (https://dejure.org/2009,17000)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.08.2009 - 1 B 432/09 (https://dejure.org/2009,17000)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 (https://dejure.org/2009,17000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § 35a
    Dyskalkulie; seelische Störung; Teilhabebeeinträchtigung; schulische Minderleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für eine Dyskalkulietherapie

  • Judicialis

    SGB VIII § 35a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1
    Vorläufige Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für eine Dyskalkulietherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 288/09

    Dyskalkulie; seelische Gesundheit; Teilhabebeeinträchtigung; Einliederungshilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2009 - 1 B 432/09
    Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden." Ein Abweichen der seelischen Gesundheit i. S. v. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII von dem für das Lebensalter typischen Zustand verlangt zusätzlich zu dieser geistigen Teilleistungsstörung die Feststellung hierin begründeter Sekundärfolgen im seelischen Bereich (SächsOVG, Beschl. v. 9.6.2009 - 1 B 288/09; OVG NRW, Beschl. v. 28.02.2007 - 12 A 1472/05 - zitiert nach juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.3.2007, NJW 2007, 1993; Stähr in Hauck/Haines, SGB VIII, Kommentar, Stand April 2009, K § 35a Rn. 26; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Infolge einer Teilleistungsstörung entwickelte sekundäre seelische Probleme führen, wenn sie denn das Maß der nachhaltigen Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit i. S. v. § 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII erreicht haben, regelmäßig in der Folge auch zu einer Teilhabebeeinträchtigung i. S. v. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII (SächsOVG, Beschl. v. 9.6.2009, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.2.2007, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die infolge einer Teilleistungsstörung und der hierdurch entwickelten seelischen Beeinträchtigungen konkret drohende Gefahr, die Schule ohne einen der Intelligenz entsprechenden Schulabschluss zu verlassen und deshalb einer Zukunft ohne eine angemessene Berufsausbildung entgegensehen zu müssen, eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne der Vorschrift dar (Beschl. v. 9.6.2009, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07

    Eingliederungshilfe in Form einer Legasthenietherapie

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2009 - 1 B 432/09
    Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden." Ein Abweichen der seelischen Gesundheit i. S. v. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII von dem für das Lebensalter typischen Zustand verlangt zusätzlich zu dieser geistigen Teilleistungsstörung die Feststellung hierin begründeter Sekundärfolgen im seelischen Bereich (SächsOVG, Beschl. v. 9.6.2009 - 1 B 288/09; OVG NRW, Beschl. v. 28.02.2007 - 12 A 1472/05 - zitiert nach juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.3.2007, NJW 2007, 1993; Stähr in Hauck/Haines, SGB VIII, Kommentar, Stand April 2009, K § 35a Rn. 26; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 1472/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2009 - 1 B 432/09
    Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden." Ein Abweichen der seelischen Gesundheit i. S. v. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII von dem für das Lebensalter typischen Zustand verlangt zusätzlich zu dieser geistigen Teilleistungsstörung die Feststellung hierin begründeter Sekundärfolgen im seelischen Bereich (SächsOVG, Beschl. v. 9.6.2009 - 1 B 288/09; OVG NRW, Beschl. v. 28.02.2007 - 12 A 1472/05 - zitiert nach juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.3.2007, NJW 2007, 1993; Stähr in Hauck/Haines, SGB VIII, Kommentar, Stand April 2009, K § 35a Rn. 26; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14

    Eingliederungshilfe

    Es hat dabei die obergerichtlich präzisierten Maßstäbe für das Vorliegen einer seelischen Störung im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII zugrunde gelegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 7; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2008 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 46; jeweils zur Dyskalkulie).

    Dies ist beispielsweise bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule anzunehmen, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, wie sie auch andere Kinder teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - BVerwG 5 C 38/97 -, juris, Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 48 ff.).

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1152/21

    Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie

    OVG, Urt. v. 19.01.2017 - 3 KO 656/16 -, juris Ls. 1 und Rn. 33 ff.; Sächs. OVG, Beschl. v. 20.08.2009 - 1 B 432/09 -, juris Rn. 5; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 26.03.2007 - 7 E 10212/07 -, juris Ls. 1 und 2; in diese Richtung auch bereits BVerwG, Urt. v. 19.06.1984 - 5 C 125.83 -, juris).
  • OVG Sachsen, 05.04.2013 - 1 A 346/11

    Eingliederungshilfe, Dyskalkulie, Teilhabebeeinträchtigung

    6 Das bloße Vorliegen der von der Klägerin geltend gemachten Teilleistungsstörung Dyskalkulie erfüllt die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35a VIII Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII grundsätzlich noch nicht (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris m. w. N.).
  • SG Nordhausen, 09.07.2014 - S 22 AS 4109/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung begründet die Legasthenie als bloße Teilleistungsschwäche ohne eine hinzutretende seelische Störung als Sekundärfolge jedoch keinen derartigen Anspruch (vgl. etwa Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Mai 2013, Az.: 12 B 13.129; Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20. August 2009, Az.: 1 B 432/09; Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 26. März 2007, Az.: 7 E 10 212/07; Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 3. Dezember 2012, Az.: 3 L 254/13, sowie Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach vom 26. September 2013, Az.: AN 6 K 13.00444).
  • VG Stuttgart, 19.12.2013 - 7 K 623/12

    Selbstbeschaffte Hilfe - Beschulung in einem privaten Gymnasium -; Anspruch auf

    Ein Abweichen der seelischen Gesundheit im Sinne des § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII von dem für das Lebensalter typischen Zustand verlangt daher zusätzlich zu der geistigen Teilleistungsstörung die Feststellung hierin begründeter Sekundärfolgen im seelischen Bereich (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.08.2009 - 1 B 432/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2007 - 7 E 10212/07 -, juris).
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